Archiv für den Monat: Januar 2021

Mitgliederversammlung Mo 18.1.2020 um 20:15

Protokoll der Jahreshauptversammlung 2021
des Yogaladen e.V.

Am 18.1.2021 um 20:00 Uhr, Stefan-Zweig-Str. 21, Leipzig
Als Versammlungsleiter wird bestimmt: Helfried Lohmann
Protokoll: Soluna Anke Haubner
Beteiligt sind 6 Mitglieder (Anwesend… intern)

Die Einladung zur MV wurde am 4.1. per eMail mit Tagesordnung verschickt.
Die Versammlung ist beschlussfähig.
Tagesordnung
• Bericht des Vorstandes
• Kassenbericht
• Entlastung des Vorstandes
• Neuwahl von Vorstandsmitgliedern.
• Jahresplanung 2021
• Sonstiges

Top 1+2: Bericht des Vorstandes und Kassenbericht
Helfried berichtet von der Vereinsarbeit und stellt den Kassenbericht 2020 vor.
Dabei wird explizit auf die Abrechnung der Kosten nach pauschalen Anteilen für Telefon,
Büromaterial, Repräsentation, Aufmerksamkeiten, Porto, Kontoführung und GWGAbschreibung
hingewiesen.
Der Kassenprüfbericht von Grit empfiehlt die Entlastung des Vorstands für 2020.

Top 3: Entlastung des Vorstandes
Antrag auf Entlastung des Vorstands. Abstimmung: Ja _6_, Nein __0_, Enthaltungen _0_

Top 4: Neuwahl
Anstelle von Agnieszka kandidiert für den 2. Vorsitz Max Vetter
Es stimmen bei der Wahl für Max: Ja _5_, Nein _0_, Enthaltungen _1 (Max)_
Max nimmt die Wahl an.

Top 5: Satzungsänderung
Helfried erklärt: Das Finanzamt hat als Kriterium für die Gemeinützigkeit, dass die
Bezahlung von Vorständen in der Satzung geregelt werden muss. Wörtlich: „… wäre die
Satzung dahingehend zu ändern, das abweichend von §27 (3) S. 2 BGB eine
hauptamtliche Betätigung erfolgen soll. …ist weiterhin zu beachten, das die Person, dessen
Gehalt vereinbart werden soll entweder vom Stimmrecht auszuschließen ist (§32 BGB)
oder die Mitgliederversammlung eine Befreiung vom Verbot des In-Sich-Geschäftes nach
§181 BGB beschließen muss.
Daher der neue §6 der Satzung:
§1 Name … soll aktualisiert werden.
§6 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 natürlichen Personen mit den Rollen
Vorsitz, Stellvertretender Vorsitz, Kassenführung. Er entscheidet nach dem
Konsensprinzip.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitz allein oder
mindestens zwei Vorstände vertreten.
Die Vorstände werden von der HV gewählt. Sie bleiben so lange im Amt, bis durch
Neuwahl ein neuer Vorstand gebildet ist.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich und berichtet darüber
auf der MV. Er hat sich an die Richtlinien einer von der HV beschlossenen
Geschäftsordnung zu halten.
Die Kasse wird einer unabhängigen Person zur Prüfung vorgelegt, die nicht im
Vorstand ist.
Der Verein kann Vorstandsmitglieder gegen Entgelt beschäftigen, insbesondere als
Kurs- und Übungsleiter.
Geschäfte Verträge des Vereins mit Mitgliedern des Vorstandes müssen von zwei
anderen Vorständen unterschrieben werden. Bei Beschlüssen über solche Verträge
hat das entsprechende Vorstandsmitglied sich zu enthalten.
(neues unterstrichen, wegfall durchgestrichen)
Abstimmung für diese Satzungsänderung: Ja _6__, Nein __0_, Enthaltungen _0_

Top 5.1.) weitere formelle Änderungen
Falls von Seiten des Registergerichtes oder des Finanzamtes kleine
Änderungsanforderungen an die Satzungsbeschlüsse gestellt werden, darf der Vorstand
diese einarbeiten und muss alle Mitglieder über den neuen Stand zeitnah informieren. Bei
Widerspruch muss eine neue MV einberufen werden.
Abstimmung. Ja _6 __, Nein __0_, Enthaltungen _0_

Top 6: Jahresplanung 2021
Wir bringen weiter Yoga ins öffentliche Bewusstsein durch Beteiligung im Leipziger-Yoga-
Netzwerk. Neben den offenen Yogastunden werden auch wieder Einsteigerkurse mit KV-Zuschuss
über 10 Einheiten angeboten. Tantra-Einsteigerkurse machen mit tieferen Yoga-Übungen
weiter, die in den normalen Yogastunden nicht dran kommen.

Top 7: Sonstiges
• Der Arbeitsvertrag von Helfried wird aufgrund der Hinweise vom Finanzamt
entsprechend Anlage geändert.
Abstimmung. Ja _5 __, Nein __0_, Enthaltungen _1 (Helfried)_